Leitsatz (redaktionell)
Eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers auf einem Darlehenskonto des Arbeitnehmers gutschreibt. Dies ist dann der Fall, wenn die Gewinnbeteiligungen der Altersversorgung des Arbeitnehmers dienen, grundsätzlich erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles rückzahlbar werden und durch die Gewinnbeteiligung ohne Bezug auf eine bestimmte Vergütungsperiode die Betriebstreue des Arbeitnehmers abgegolten werden soll.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 13.06.1979; Aktenzeichen 3 Sa 184/79) |
Fundstellen
BAGE 34, 242-247 (LT1) |
BAGE, 242 |
BB 1981, 1153-1154 (LT1) |
DB 1981, 644-645 (LT1) |
NJW 1981, 1470 |
NJW 1981, 1470-1471 (LT1) |
ARST 1981, 91-92 (LT1) |
BetrAV 1981, 143-144 (LT1) |
BlStSozArbR 1981, 185 (T1) |
ZIP 1981, 304-306 (LT1) |
AP § 1 BetrAVG (LT1), Nr 4 |
AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung Entsch 76 (LT1) |
AR-Blattei, ES 460 Nr 76 (LT1) |
EzA § 1 BetrAVG, Nr 12 (LT1) |
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