Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Der Mieter möchte an dem Balkon seiner Wohnung ein Balkonkraftwerk montieren. Hierfür braucht er die Genehmigung seines Vermieters, die mit diesem Musterschreiben formuliert werden kann.
Vorbemerkung
Bauliche Änderungen bzw. Veränderungen durch den Mieter sind nur mit entsprechender Einwilligung des Vermieters zulässig.
Form der Genehmigung
Die Genehmigung bzw. Erlaubnis des Vermieters ist grundsätzlich an keine Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen. Bereits der Mieter selbst dürfte aber aus Gründen der Beweisbarkeit der Erlaubnis des Vermieters auf eine solche zumindest in der Textform des § 126b BGB bestehen. Eine derartige Erlaubniserteilung ist im Übrigen auch für den Vermieter von Vorteil, um seine Bedingungen für die Montage zu dokumentieren, so dem Mieter etwa für den Fall der Fälle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwar ein Zeuge für die Erlaubnis der Montage zur Verfügung steht, der sich dann aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr an einzelne Erlaubnisvorbehalte des Vermieters erinnern kann.
Genehmigung
Vermieter _____________ _____________ _____________ |
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Frau / Herr / Eheleute _____________ _____________ _____________ |
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[Ort/Datum] |
Mietverhältnis ___________________
Genehmigung des Vermieters
Sehr geehrte/r _____________,
Ihrer Bitte um Erlaubnis der Montage eines Steckersolargeräts an dem Balkon der von Ihnen gemieteten Wohnung komme ich gerne nach. Konkret bezieht sich diese Erlaubnis auf die von Ihnen beabsichtigte Montage einer Steckersolaranlage der Marke ________, bestehend aus 2 Solarmodulen mit einer Ausgangsleistung von je 400 Watt mit einer Größe von ___ cm x ___ cm mit schwarzer Umrandung.
Bitte beachten Sie, dass meine Erlaubnis an die Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen geknüpft ist:
- Vor der Montage der Solarmodule weisen Sie mir bitte durch Vorlage einer Bestätigung Ihrer Haftpflichtversicherung nach, dass sich der Versicherungsschutz auch auf mögliche Gefahren erstreckt, die von den Solarmodulen ausgehen können.
- Vor der Montage weisen Sie mir bitte durch Bestätigung eines Sonderfachmanns nach, dass die Balkonfront geeignet ist, das Gewicht der Solarmodule tragen zu können.
- Vor der Montage weisen Sie mir bitte ebenfalls durch Bestätigung eines Sonderfachmanns nach, dass die vorhandene Elektroinfrastruktur geeignet ist, gefahrlos ein Steckersolargerät betreiben zu können. Insbesondere ist der Nachweis zu erbringen, dass die im Bereich des Balkons vorhandene Steckdose als Einspeisesteckdose geeignet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine geeignete Einspeisesteckdose durch ein Fachunternehmen zu installieren.
- Die Solarmodule sind bündig mit dem oberen Abschluss der Balkonbrüstung zu montieren. Die Erlaubnis steht insoweit unter der Bedingung, dass zum Anleitern der Feuerwehr im Fall eines Notfalls eine Breite von 1,20 Metern verbleibt. Sollte dies aufgrund der Abmessungen des Balkons nicht möglich sein, ist das Steckersolargerät stets plan zu betreiben und nicht unter Ausnutzung eines ggf. vorhandenen Neigungswinkels.
- Nach Montage des Steckersolargeräts weisen Sie mir bitte durch Bestätigung eines Sonderfachmanns nach, dass dieses fachmännisch und insbesondere sturmfest montiert ist.
- Das Steckersolargerät kann erst nach erfolgter Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Netzbetreiber in Betrieb genommen werden. Sollte es aufgrund der Maßgaben des Netzbetreibers erforderlich sein, einen anderen Stromzähler zu installieren, haben Sie die Installation fachmännisch und auf Ihre Kosten durchzuführen. Das Solargerät darf in diesem Fall erst nach erfolgtem Zähleraustausch in Betrieb genommen werden.
- Sollten erforderliche Erhaltungsmaßnahmen erfordern, die Solaranlage vorübergehend zu demontieren, haben Sie dies auf Ihre Kosten nach entsprechender Ankündigung der Erhaltungsmaßnahmen termingerecht zu bewerkstelligen. Nach erneuter Montage ist wiederum durch Bestätigung eines Sonderfachmanns nachzuweisen, dass diese fachgerecht und sturmsicher erfolgte.
- Mit Beendigung des Mietverhältnisses ist das Steckersolargerät zu demontieren. Ihnen steht alternativ auch frei, mit einem Nachmieter eine Übernahmevereinbarung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter