Alle Maßnahmen, die über die Erhaltung, also die Instandhaltung und Instandsetzung, des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums hinausgehen, stellen bauliche Veränderungen dar. Da das WEG seit Inkrafttreten des WEMoG keine Modernisierungen mehr kennt, stellen auch derartige bauliche Veränderungen dar. Unterschieden werden die Vornahmemaßnahmen, also die baulichen Veränderungen, die durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt werden und die Gestattungsmaßnahmen, die die bauwilligen Wohnungseigentümer durchführen.

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