Alexander C. Blankenstein
TOP XX: Verglasung aller vorhandenen Balkone
Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des Konzepts des Sonderfachmanns/der Sonderfachfrau Dipl.-Ing. __________, das fester Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage zur Beschluss-Sammlung zu nehmen ist, sowie der seitens des Verwalters eingeholten Vergleichsangebote, die den Wohnungseigentümern mit dem Einberufungsschreiben übersandt wurden, den Verwalter zu ermächtigen, die Firma __________ namens, Auftrags und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Grundlage ihres Angebots vom ______ mit der Verglasung sämtlicher Balkone der Wohnungseigentumsanlage zu einem Gesamtkostenaufwand in Höhe von ________ EUR zu beauftragen. Die Arbeiten werden am ______ beginnen. Im Vorfeld wird die Firma __________ einen Bauzeitenplan mit den Bauzeiten in den einzelnen Sondereigentumseinheiten der Verwaltung überreichen. Die Verwaltung wird diesen Bauzeitenplan den betreffenden Wohnungseigentümern zur Verfügung stellen. Die jeweiligen Wohnungseigentümer haben zu den ihre Sondereigentumseinheit betreffenden Terminen für den Zugang zu ihrer Sondereigentumseinheit zu sorgen.
Gemäß § __ der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom ______ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen.
Die Wohnungseigentümer beschließen entgegen der maßgeblichen Bestimmung in der Teilungserklärung, die Kosten der vorbeschlossenen Balkonverglasung unter den Wohnungseigentümern zu verteilen, in deren Sondereigentum ein Balkon vorhanden ist und verglast wird. Unter diesen Wohnungseigentümern erfolgt die Kostenverteilung dergestalt, dass jeder dieser Wohnungseigentümer die Kosten der im Bereich seines Sondereigentums zu verglasenden Balkone trägt. Wird demnach im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers lediglich ein Balkon verglast, so hat er lediglich die Kosten der Verglasung eines Balkons zu tragen. Soweit im Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers zwei Balkone verglast werden, hat dieser die Kosten für zwei Balkone zu tragen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Erhebung einer Sonderumlage. Für den Fall, dass die Firma __________ im Zuge der Maßnahmendurchführung eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen sollte, wird der Gesamtkostenbetrag entsprechend um 10 % erhöht. Insoweit entfallen auf die einzelnen von der Maßnahme betroffenen Sondereigentumseinheiten folgende Beträge: __________ EUR. Die Beiträge zu der Sonderumlage sind zur Zahlung auf das gemeinschaftliche Girokonto bis zum _____ fällig.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.