Entscheidungsstichwort (Thema)

Kassenzahnärztliche Vereinigung. Verpflichtung zur Abrechnung von Zahnarztleistungen nach Inkrafttreten des SGB 5

 

Leitsatz (amtlich)

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist auch nach Inkrafttreten des SGB 5 aufgrund der auf Landesebene weiterhin gültigen gesamtvertraglichen Regelung verpflichtet, Zahnersatzleistungen für Versicherte der Primärkrankenkassen an Hand der nach dem 1.4.1989 vom Zahnarzt eingereichten Heil- und Kostenpläne abzurechnen.

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 30.12.1993; Aktenzeichen 14a BKa 6/92)

BSG (Beschluss vom 05.01.1993; Aktenzeichen 14a BKa 5/92)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666749

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