Leitsatz (amtlich)
Die Bundesanstalt für Arbeit ist auch ohne eine entsprechende spezielle Ermächtigungsnorm befugt, unerlaubte Arbeitsvermittlung unter Zwangsgeldandrohung zu untersagen. Bilden Künstler eine BGB-Gesellschaft mit dem Gesellschaftszweck, sich durch eine Angestellte der Gesellschaft Engagements vermitteln zu lassen, so kann sich eine Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Arbeit nicht gegen diese Angestellte richten.
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Fundstellen
Dokument-Index HI1648534 |
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