Entscheidungsstichwort (Thema)

Berufsunfähigkeitsrente. versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei in ihr Heimatland zurückgekehrten Jugoslawen

 

Orientierungssatz

Zur Vereinbarkeit der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 1246 Abs 2a RVO bzw des Art 2 § 6 Abs 2 ArVNG mit dem GG in bezug auf in ihr Heimatland zurückgekehrte Jugoslawen, die in Deutschland eine Rentenanwartschaft erworben und keine Möglichkeit hatten, aus Jugoslawien freiwillige Beiträge zu entrichten.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.05.1996; Aktenzeichen 13 RJ 83/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670668

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