Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufsunfähigkeitsrente. versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei in ihr Heimatland zurückgekehrten Jugoslawen
Orientierungssatz
Zur Vereinbarkeit der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 1246 Abs 2a RVO bzw des Art 2 § 6 Abs 2 ArVNG mit dem GG in bezug auf in ihr Heimatland zurückgekehrte Jugoslawen, die in Deutschland eine Rentenanwartschaft erworben und keine Möglichkeit hatten, aus Jugoslawien freiwillige Beiträge zu entrichten.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1670668 |
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