Entscheidungsstichwort (Thema)

Gemeinschaftspraxis. Genehmigung. Beschäftigung. Assistent. Erlöschen. Einzelpraxis

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die einer Gemeinschaftspraxis erteilte Genehmigung zur Beschäftigung von Assistenten erlischt mit deren Ende; sie geht als höchstpersönliche Berechtigung nicht auf die nachfolgende Einzelpraxis über.

2. Die Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes im Praktikum darf in der Regel nicht unter Berufung auf eine Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs versagt werden.

3. Es ist in der Regel nicht zu beanstanden, daß bei der Beschäftigung von mehr als einem Vorbereitungsassistenten von einer Vervielfältigung des Umfangs der ärztlichen Tätigkeit ausgegangen wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670888

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