Entscheidungsstichwort (Thema)
Abrechnung. Röntgendiagnostik. Halswirbelsäule. HNO-Arzt mit Zusatzbezeichnung "Chirotherapie"
Leitsatz (amtlich)
Einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen HNO-Arzt ist es im Rahmen der ihm genehmigten Chirotherapie (Zusatzbezeichnung) gestattet, die Röntgendiagnostik der Halswirbelsäule abzurechnen, soweit diese zur Abklärung eines chirotherapeutischen Eingriffes erforderlich ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1670890 |
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