Entscheidungsstichwort (Thema)

Abrechnung. Röntgendiagnostik. Halswirbelsäule. HNO-Arzt mit Zusatzbezeichnung "Chirotherapie"

 

Leitsatz (amtlich)

Einem zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen HNO-Arzt ist es im Rahmen der ihm genehmigten Chirotherapie (Zusatzbezeichnung) gestattet, die Röntgendiagnostik der Halswirbelsäule abzurechnen, soweit diese zur Abklärung eines chirotherapeutischen Eingriffes erforderlich ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670890

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