Entscheidungsstichwort (Thema)

Rentenanspruch. jugoslawischer Staatsbürger. Anerkennung von Ersatzzeit. Serbisches Freiwilligen-Korps

 

Orientierungssatz

1. Zum Anspruch auf Altersruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres bzw Regelaltersrente eines jugoslawischen Staatsbürgers, der Versicherungszeiten für eine Beschäftigung in Deutschland und in Österreich geltend macht.

2. Zur Frage, ob eine nach dem bis zum 31.12.1991 geltende Recht aufgrund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forderungen aus der Sozialversicherung (SVVtr YUG) nicht mehr anrechenbare Ersatzzeit (hier: militärischer Dienst im "Serbischen Freiwilligen-Korps" - "SFK"), durch das ab 1.1.1992 geltende Recht anrechenbar wird?

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 24.04.1997; Aktenzeichen 13 RJ 45/96)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1658988

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