Leitsatz (amtlich)
1. Die ab dem 20.7.1974 (Inkrafttreten des Gesetzes über das Konkursausfallgeld - AFGÄndG 3 - vom 17.7.1974 = BGBl 1 1974, 1481) rückständige Winterbau-Umlage und die damit zusammenhängenden Nebenforderungen sind im Konkursverfahren gemäß § 59 Abs 1 Nr 3 KO aF Masseschuldforderungen.
2. § 3 Abs 2 WinterbauUmlV hat auch nach dem Inkrafttreten des AFGÄndG 3 in § 186a Abs 3 S 1 AFG eine den Erfordernissen des § 80 GG genügende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (Fortführung der Rechtsprechung des BSG vom 1978-02-02 12 RK 38/76 = SozR 4230 § 3 Nr 1).
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1655782 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen