Entscheidungsstichwort (Thema)

Unfallversicherungsschutz. weiterer Weg. subjektive Vorstellung

 

Orientierungssatz

Wenn der Versicherte - ungeachtet der objektiven Umstände, wie sie sich aus den Ermittlungen ergeben - subjektiv trotzdem der Meinung war, daß der kürzere Weg im Vergleich zum gewählten Weg der weitaus gefährlichere war, so kann dies nach Ansicht des Senats nicht dazu führen, den Versicherungsschutz auf dem gewählten Weg zu begründen. Die subjektive Vorstellung genügt allein noch nicht (vgl BSG vom 29.1.1986 9b RU 18/85 = BSGE 59, 291, 294). Ein entsprechendes Verhalten des Versicherten, das zwar nicht objektiv erforderlich gewesen zu sein braucht, muß nach den objektiven Gegebenheiten aber wenigstens vernünftig und vertretbar sein (BSG vom 24.6.1981 2 RU 87/80 = BSGE 52, 57, 59 = SozR 2200 § 555 Nr 5).

 

Nachgehend

BSG (Beschluss vom 23.05.1989; Aktenzeichen 2 BU 53/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1666934

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