Leitsatz (amtlich)
Eine Landwirtschaftliche Krankenkasse verhält sich rechtsmißbräuchlich, wenn sie sich auf die Dreimonatsfrist des § 4 Abs 2 KVLG beruft nachdem sie dem Betroffenen zwar innerhalb der Frist mitgeteilt hatte, sie werde seine Versicherungspflicht prüfen, dann aber weder selbst geprüft hat, ob ihm eine Befreiungsmöglichkeit zusteht, noch ihn allgemein über solche Möglichkeiten informiert hat.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1664120 |
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