Entscheidungsstichwort (Thema)

Impfschaden. Indizienfeststellung. Zusammenhang zwischen Pertussisimpfung und Cerebralschädigung

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Feststellung eines Impfschadens aus Indizien.

 

Orientierungssatz

Tritt nach einer Keuchhustenimpfung eine Gesundheitsschädigung (hier: schwerer Cerebralschaden) auf, so reicht es für den Versorgungsanspruch nach § 51 Abs 1 S 1 BSeuchG aus, wenn zwar innerhalb der maßgebenden Inkubationszeit nicht alle und in ihrer Intensität typischen Krankheitszeichen für die Annahme eines Impffolgeschadens iS einer übermäßigen Impfreaktion aufgetreten sind, jedoch zusätzlich nach Ablauf der Inkubationszeit deutliche Krankheitssymptome (hier: Entwicklungsknick) vorgelegen haben, die - mangels anderer überzeugender Erklärungsmöglichkeiten - mehr für als gegen einen Kausalzusammenhang zwischen dem Impfgeschehen und der Schädigungsfolge (Dauerleiden) sprechen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659220

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