Leitsatz (amtlich)

1. Unentgeltliche Zwangsarbeit eines rassisch Verfolgten als Beschäftigungszeit.

2. Ein im Generalgouvernement unter Zwang täglich neu begründetes Arbeitsverhältnis, für das - auch im weitesten Sinn - kein Entgelt gezahlt wurde, ist kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis iS des FRG § 16 oder des WGSVG § 14 Abs 2.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 04.10.1979; Aktenzeichen 1 RA 95/78)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1653837

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