Leitsatz (amtlich)
1. Unentgeltliche Zwangsarbeit eines rassisch Verfolgten als Beschäftigungszeit.
2. Ein im Generalgouvernement unter Zwang täglich neu begründetes Arbeitsverhältnis, für das - auch im weitesten Sinn - kein Entgelt gezahlt wurde, ist kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis iS des FRG § 16 oder des WGSVG § 14 Abs 2.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1653837 |
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