Leitsatz (amtlich)

Zu den von der Bundesanstalt für Arbeit - ganz oder teilweise - zu tragenden Lehrgangskosten gehören auch die für den Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme unvermeidbar entstehenden Gebühren für eine vom Maßnahmeträger vorgesehene Zwischenprüfung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1656444

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