Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewährung von Vorruhestandsgeld im Wege der Insolvenzsicherung

 

Orientierungssatz

Vorruhestandsgeld ist nicht im Wege der Insolvenzsicherung zu gewähren, wenn das vom Arbeitgeber gezahlte Vorruhestandsgeld die gesetzliche Mindesthöhe von 65 vH nicht erreicht.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 31.10.1996; Aktenzeichen 11 RAr 85/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655703

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