Entscheidungsstichwort (Thema)
Verletztengeld. Ruhen. Nebenbeschäftigung. Entgeltfortzahlung. Höchst-Jahresarbeitsverdienst
Leitsatz (amtlich)
Das Verletztengeld eines - unfallversicherten - freiberuflich Tätigen (hier: Tierarzt) ruht in Höhe des fortgezahlten Arbeitsentgelts aus einer nebenberuflichen abhängigen Beschäftigung (hier: Fleischbeschauer). Dies gilt auch dann, wenn das Verletztengeld auf der Grundlage eines Höchst-Jahresarbeitsverdienstes berechnet wird.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667723 |
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