Entscheidungsstichwort (Thema)

Versorgungsbescheid. Rücknahme wegen anzurechnendem Einkommen. Anpassungsbescheid. Einkommensfragebögen. bestandskräftiger Grundlagenbescheid. Rücknahmefristen des § 45 Abs 3 SGB 10

 

Orientierungssatz

Anpassungsbescheide, die nach regelmäßiger Übersendung von Einkommensfragebögen ergangen sind, setzen die Rücknahmefristen des § 45 Abs 3 SGB 10 nicht erneut in Lauf, wenn eine Rücknahme des rechtsverbindlichen und bestandskräftigen Grundlagenbescheides nicht mehr möglich ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 15.08.1996; Aktenzeichen 9 RV 22/95)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1659850

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