Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Rechnungslegungspflicht des Verwalters und tatrichterliche Amtsermittlungspflicht bezüglich der Höhe eines Guthabenkontos
Leitsatz (redaktionell)
1. Der Verwalter ist verpflichtet, den Wohnungseigentümern nach Beendigung seiner Tätigkeit Rechnung zu legen und Guthaben auf den Gemeinschaftskonten an sie herauszugeben.
2. Zur Amtsermittlungspflicht des Tatrichters, um die Höhe des Guthabens festzustellen.
Fundstellen
Haufe-Index 542524 |
ZMR 2000, 325 |
WuM 2001, 97 |
ZWE 2000, 187 |
IPuR 2000, 38 |
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