Entscheidungsstichwort (Thema)
Weiterleitung eines Rechtshilfeersuchens
Leitsatz (amtlich)
1. Zur Antragsbefugnis (§ 24 Abs. 1 EGGVG) von Zeugen und Dritten, die sich gegen die Bewilligung von Rechtshilfe nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (HBÜ) wenden.
2. Die Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens durch die Zentrale Behörde (Art. 2 HBÜ) unterliegt nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle
Normenkette
HBÜ AusfG § 14; EGGVG §§ 23, 24 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3; HBÜ Art. 2, 9, 11, 23
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerinnen zu 1) und zu 2) wird als unzulässig verworfen.
II. Der Antrag des Antragstellers zu 3) wird als unbegründet zurückgewiesen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Geschäftswert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I. Das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den Bezirk Delaware hat am 3. Juli 2019 um Rechtshilfe nach dem Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 18. März 1970 (im Folgenden: HBÜ) ersucht. Der ersuchte Beweis, die gerichtliche Vernehmung des Antragstellers zu 3) als Zeuge, soll in einem bei dem ersuchenden Gericht anhängigen Zivilprozess A. / D. verwendet werden.
In dem Ersuchen wird ausgeführt, nach dem Vorbringen der Klagepartei A. habe die beklagte Partei D. ein Produkt hergestellt, das A. nicht direkt erworben habe. Eine Niederlassung von D. habe das Produkt vielmehr an die E. India Ltd. (Anmerkung des Senats: nach einer Umfirmierung die jetzige Antragstellerin zu 2]) verkauft, die eine Niederlassung der E. AG (im folgenden: E.; Anmerkung des Senats: nach einer Umfirmierung die jetzige Antragstellerin zu 1]) sei. Bei der E. sei das Produkt zur Herstellung von Kondensatoren verwendet worden, die an A. verkauft worden seien und in den elektrischen Trommeltrocknern von A. angeblich Brände verursacht hätten. A. behaupte, D. sei für die Brände in den Trommeltrocknern verantwortlich. D. ersuche einen Beweis betreffend die Verwendung seines Produkts bei der Herstellung der Kondensatoren. Ein solcher Beweis umfasse die Ausführung der E.-Kondensatoren sowie Informationen über die Tests, die die E. India Ltd. an den Kondensatoren und/oder ihren Bauteilen ausgeführt habe.
Der Antragsteller zu 3) wird in dem Ersuchen als stellvertretender Unternehmensleiter der Antragstellerin zu 1) bezeichnet.
Im Anhang A ersucht das Bezirksgericht, den Zeugen auf der Grundlage seines Wissens für den Zeitraum von 2005 bis 2013 folgendermaßen zu befragen:
1. Wie ist der "obere Kunststoffteil" des Kondensators E. [Anmerkung des Senats: wird näher bezeichnet] ausgeführt?
2. Wie sah der Prozess bei E. für die Auswahl von Materialien zur Verwendung in dem "oberen Kunststoffteil" des Kondensators E. aus?
3. Warum wählte E. [das näher bezeichnete Produkt] zur Verwendung in dem oberen Kunststoffteil des Kondensators E.? Wurden irgendwelche anderen Materialien in Betracht gezogen? Wenn dies der Fall war, welche Materialien?
4. War A. in irgendeiner Weise an der Auswahl [des näher bezeichneten Produkts] zur Verwendung im "oberen Kunststoffteil" des Kondensators E. beteiligt? Wenn dies der Fall ist, inwiefern war A. beteiligt?
5. Welche technischen Informationen hat E. A. betreffend die Kondensatoren E. (und ihrer Bauteile) gegeben?
6. Hat E. A. irgendwelche technischen Informationen betreffend den "oberen Kunststoffteil" des Kondensators E. gegeben? Wenn dies der Fall war, welche technischen Informationen wurden gegeben?
7. Welche Informationen oder welchen Hinweis hat E. A. betreffend die Sicherheit oder Tauglichkeit zur Verwendung der Kondensatoren E. (und ihrer Bauteile) in den elektrischen Trocknern von A. gegeben?
8. Welches waren die Vertragsbedingungen, einschließlich Kaufaufträge, zwischen E. und A. betreffend den Verkauf der Kondensatoren E.?
9. Welche Informationen hat E. A. betreffend die Verwendungen von Kondensatoren von E. gegeben?
10. Welche Informationen hat A. E. betreffend die Anforderungen an Kondensatoren (und ihrer Bauteile), die für A. hergestellt werden sollten, gegeben?
11. Welche Prüfungen hat E. (oder irgendeine andere Stelle, die im Auftrag von E. gehandelt hat) an den Kondensatoren E. (und ihren Bauteilen) ausgeführt? Wie häufig wurden die Kondensatoren E. (und ihre Bauteile) getestet? Welche Eigenschaften wurden getestet? Was waren die Ergebnisse dieser Tests?
12. Welche Informationen oder welchen Hinweis hat E. A. betreffend das Testen der Kondensatoren E. (und ihrer Bauteile) und die Notwendigkeit, dass A. ihre eigenen Tests an den Kondensatoren (und ihren Bauteilen) oder A.'s eigenen Produkt durchführen muss, gegeben?
13. Welche Informationen hat A. E. betreffend A.'s eigene Tests der Kondensatoren E. (und ihrer Bauteile) oder von A.'s eigenem Produkt gegeben?
14. Hat E. A. bei der Untersuchung der Ursache von angeblichen Bränden von A.'s Trocknern geholfen oder dabei mitgewirkt? Welche Informationen oder welche Unter...