Entscheidungsstichwort (Thema)

WEG: Austausch von Holzfenstern gegen Kunststoffenster als Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststoffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung; jedenfalls werden nicht zustimmende Wohnungseigentümer dadurch nicht über das in WEG § 14 Nr 1 (juris: WoEigG) bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt.

 

Normenkette

WoEigG § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 22 Abs. 1 Sätze 1-2, § 14 Nr. 1

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 02.08.1990; Aktenzeichen 14 T 9187/89)

AG Nürnberg (Entscheidung vom 24.10.1989; Aktenzeichen 1 UR II 80/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542200

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