Entscheidungsstichwort (Thema)
WEG: Austausch von Holzfenstern gegen Kunststoffenster als Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Austausch von Holzfenstern gegen ähnlich gestaltete moderne Kunststoffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung; jedenfalls werden nicht zustimmende Wohnungseigentümer dadurch nicht über das in WEG § 14 Nr 1 (juris: WoEigG) bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt.
Normenkette
WoEigG § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 22 Abs. 1 Sätze 1-2, § 14 Nr. 1
Verfahrensgang
LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 02.08.1990; Aktenzeichen 14 T 9187/89) |
AG Nürnberg (Entscheidung vom 24.10.1989; Aktenzeichen 1 UR II 80/89) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542200 |
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