Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausnahmsweises Unterlassen des Einbaus von Warmwasserzählern durch Wohnungseigentümer bei unverhältnismäßig hohen Kosten

 

Leitsatz (redaktionell)

Beschließen die Wohnungseigentümer unter Berufung auf die unverhältnismäßig hohen Kosten, die Anbringung von Warmwasserzählern zu unterlassen, weil die Kosten für Anbringung und laufenden Unterhalt höher sind als die zu erwartenden Einsparungen, widerspricht ein solcher Beschluß nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.

 

Normenkette

HeizkostenV § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; WoEigG § 21 Abs. 4; WEG § 23 Abs. 4

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538277

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