Entscheidungsstichwort (Thema)
Ausnahmsweises Unterlassen des Einbaus von Warmwasserzählern durch Wohnungseigentümer bei unverhältnismäßig hohen Kosten
Leitsatz (redaktionell)
Beschließen die Wohnungseigentümer unter Berufung auf die unverhältnismäßig hohen Kosten, die Anbringung von Warmwasserzählern zu unterlassen, weil die Kosten für Anbringung und laufenden Unterhalt höher sind als die zu erwartenden Einsparungen, widerspricht ein solcher Beschluß nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
Normenkette
HeizkostenV § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; WoEigG § 21 Abs. 4; WEG § 23 Abs. 4
Fundstellen
Dokument-Index HI538277 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen