Entscheidungsstichwort (Thema)

Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bepflanzung von Sondernutzungsflächen

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit beschließen, daß Sondernutzungsflächen zur Vermeidung von Schäden an der darunterliegenden Tiefgarage nur mit Gewächsen bis zu einer bestimmten Höhe (hier: 3,50 m) bepflanzt werden dürfen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Festhaltung BayObLG München, 1992-02-06, BReg 2 Z 166/91, WuM 1992, 206.

 

Normenkette

WoEigG §§ 3, 15 Abs. 2-3

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 16.10.1992; Aktenzeichen 13 T 24833/91)

AG München (Entscheidung vom 29.11.1991; Aktenzeichen UR II 655/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538175

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