Entscheidungsstichwort (Thema)
Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die Bepflanzung von Sondernutzungsflächen
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit beschließen, daß Sondernutzungsflächen zur Vermeidung von Schäden an der darunterliegenden Tiefgarage nur mit Gewächsen bis zu einer bestimmten Höhe (hier: 3,50 m) bepflanzt werden dürfen.
Orientierungssatz
(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)
Zitierung: Festhaltung BayObLG München, 1992-02-06, BReg 2 Z 166/91, WuM 1992, 206.
Normenkette
Verfahrensgang
LG München I (Entscheidung vom 16.10.1992; Aktenzeichen 13 T 24833/91) |
AG München (Entscheidung vom 29.11.1991; Aktenzeichen UR II 655/90) |
Fundstellen
Dokument-Index HI538175 |
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