Entscheidungsstichwort (Thema)
Zustimmungserfordernisse bei Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- (Teil-) eigentümer im Sinne des BGB § 877 dar und bedarf deren Zustimmung sowie der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger. Dies gilt jedoch nicht, wenn in der Gemeinschaftsordnung die Mitwirkung der übrigen Wohnungs- (Teil-) eigentümer ausgeschlossen worden ist.
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Vergleiche BayObLG München, 1983-03-23, BReg 2 Z 89/82, BayObLGZ 1983, 79; OLG Braunschweig, 1976-06-30, 2 Wx 44/75, MDR 1976, 1023; BGH, 1984-06-14, V ZB 32/82, BGHZ 91, 343.
Normenkette
WoEigG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1; BGB §§ 876-877; GBO § 19
Verfahrensgang
LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 28.10.1988; Aktenzeichen 13 T 1581/88) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542202 |
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