Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmungserfordernisse bei Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- (Teil-) eigentümer im Sinne des BGB § 877 dar und bedarf deren Zustimmung sowie der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger. Dies gilt jedoch nicht, wenn in der Gemeinschaftsordnung die Mitwirkung der übrigen Wohnungs- (Teil-) eigentümer ausgeschlossen worden ist.

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Vergleiche BayObLG München, 1983-03-23, BReg 2 Z 89/82, BayObLGZ 1983, 79; OLG Braunschweig, 1976-06-30, 2 Wx 44/75, MDR 1976, 1023; BGH, 1984-06-14, V ZB 32/82, BGHZ 91, 343.

 

Normenkette

WoEigG § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1; BGB §§ 876-877; GBO § 19

 

Verfahrensgang

LG Nürnberg-Fürth (Entscheidung vom 28.10.1988; Aktenzeichen 13 T 1581/88)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542202

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