Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch des Grundbuchamtes auf Nachweis des Fortbestandes der Verwaltereigenschaft im Falle der Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Bedarf die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters, so hat das Grundbuchamt nicht nur einen formgerechten Nachweis der Verwalterbestellung zu verlangen, sondern auch einen solchen Nachweis für die Fortdauer der Verwalterstellung, sofern konkrete Zweifel daran bestehen, daß die Verwaltereigenschaft bei Abgabe der Zustimmungserklärung noch fortbestand.

2. Ist in einer Teilungserklärung eine Person zum Verwalter für 5 Jahre ab Fertigstellung der Wohnanlage bestellt worden, so reicht die Teilungserklärung allein zum Nachweis der Verwaltereigenschaft gegenüber dem Grundbuchamt nicht aus, wenn seit dem Zeitpunkt der Teilungserklärung mehr als 5 Jahre vergangen sind.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Zitierung zu Leitsatz 1: vergleiche BayObLG München, 1975-07-11, BReg 2 Z 45/75, BayObLGZ 1975, 264.

2. Zitierungen zu Leitsatz 2: vergleiche BayObLG München, 1964-07-03, BReg 2 Z 90/64, BayObLGZ 1964, 237; BayObLG München, 1975-07-11, BReg 2 Z 45/75, BayObLGZ 1975, 264 und OLG Oldenburg (Oldenburg), 1978-10-10, 5 Wx 32/78, Rpfleger 1979, 266.

 

Normenkette

GBO § 29; WoEigG § 12 Abs. 1, § 26 Abs. 1

 

Verfahrensgang

LG Passau (Entscheidung vom 29.01.1991; Aktenzeichen 2 T 7/91)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542210

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