Entscheidungsstichwort (Thema)

Verwalterbestellung

 

Verfahrensgang

LG München II (Aktenzeichen 6 T 826/94)

OLG Düsseldorf (Aktenzeichen UR II 89/93 hinzu verbunden UR II 90/93)

 

Tenor

I. Die Antragsgegnerin zu 2 hat die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

II. Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 6 400 DM festgesetzt.

 

Gründe

I.

Die Antragsgegnerin zu 2 hat das von ihr eingelegte Rechtsmittel gegen den Beschluß des Landgerichts München II vom 8.11.1994 zurückgenommen, so daß über die Kosten ihrer sofortigen weiteren Beschwerde gemäß § 47 WEG zu entscheiden ist. Der Senat hält es für angemessen, der in beiden Vorinstanzen unterlegenen Rechtsmittelführerin die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

II.

Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG auf 6 400 DM festzusetzen.

Gegenstand des Verfahrens war die Ungültigerklärung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung über die Bestellung der weiteren Beteiligten als Verwalter für den Zeitraum vom 1.1.1993 bis 31.12.1994. Der Geschäftswert eines solchen Verfahrens bemißt sich im Regelfall nach der für die fragliche Zeit zu entrichtenden Verwaltervergütung (vgl. BayObLG WuM 1987, 237; 1991, 633/634 m.w.Nachw.; OLG Schleswig NJW-RR 1990, 1045/1046). Anhaltspunkte dafür, daß hier ausnahmsweise eine davon abweichende Geschäftswertfestsetzung veranlaßt wäre, liegen nicht vor. Der Senat schätzt die Verwaltervergütung für den Zeitraum von zwei Jahren auf 10 000 DM. Das Landgericht hat den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 10 000 DM festgesetzt. Da in der angefochtenen Entscheidung festgestellt ist, daß die weitere Beteiligte erst ab 6.9.1993 als Verwalter bestellt wurde, und nur die Antragsgegnerin zu 2 diesen Beschluß angefochten hat, wird der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens entsprechend der für die Zeit vom 6.9.1993 bis 31.12.1994 in Frage kommenden Verwaltervergütung auf 6 400 DM festgesetzt.

 

Unterschriften

Dr. Tilch, Dr. Delius, Dr. Pliester

 

Fundstellen

Dokument-Index HI545514

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