Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Rechtsschutzinteresse an der Beschlußanfechtung nach Wohnungsveräußerung
Leitsatz (redaktionell)
Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat.
Normenkette
WoEigG § 43 Abs. 1 Nr. 4; FGG § 20a
Verfahrensgang
LG München II (Entscheidung vom 20.11.1997; Aktenzeichen 6 T 5835/94) |
AG Dachau (Entscheidung vom 26.08.1994; Aktenzeichen 4 UR 5/92) |
Fundstellen
Haufe-Index 541858 |
NZM 1998, 527 |
ZMR 1998, 447 |
WuM 1998, 511 |
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