Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Rechtsschutzinteresse an der Beschlußanfechtung nach Wohnungsveräußerung

 

Leitsatz (redaktionell)

Mit der Veräußerung eines Wohnungseigentums kann das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfallen, wenn die Ungültigerklärung des Beschlusses für den Antragsteller keinerlei Rechtsfolgen mehr auslöst und sein Rechtsnachfolger erklärt, daß er an der Fortführung des Verfahrens kein Interesse hat.

 

Normenkette

WoEigG § 43 Abs. 1 Nr. 4; FGG § 20a

 

Verfahrensgang

LG München II (Entscheidung vom 20.11.1997; Aktenzeichen 6 T 5835/94)

AG Dachau (Entscheidung vom 26.08.1994; Aktenzeichen 4 UR 5/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 541858

NZM 1998, 527

ZMR 1998, 447

WuM 1998, 511

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