Leitsatz (redaktionell)
1. Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters, der einem Wohnungseigentümer in der Abrechnung zu hohe Verwalterkosten berechnet hat.
2. Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen Räumen durchsetzen kann, wenn die Gemeinschaft schon ein Hausordnung mit Verhaltensregeln für solche Räumen hat und der Antrag, einen entsprechenden Eigentümerbeschluß zu fassen, mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.
Normenkette
WoEigG § 15 Abs. 3, § 21 Abs. 4, 5 Nr. 1; WEG § 23 Abs. 4; WoEigG §§ 26, 28 Abs. 3
Verfahrensgang
LG Traunstein (Entscheidung vom 14.05.1998; Aktenzeichen 4 T 996/98) |
AG Rosenheim (Entscheidung vom 27.02.1998; Aktenzeichen 10 UR II 14/96) |
Fundstellen
Haufe-Index 538326 |
BayObLGR 1999, 41 |
NZM 1999, 504 |
ZAP 1999, 549 |
ZMR 1999, 494 |
ZfIR 1999, 531 |
WuM 1999, 536 |
IPuR 1999, 49 |
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