Leitsatz (redaktionell)

1. Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Entlastung des Verwalters, der einem Wohnungseigentümer in der Abrechnung zu hohe Verwalterkosten berechnet hat.

2. Zur Frage, ob ein Wohnungseigentümer durch gerichtliche Entscheidung ein Rauchverbot in den gemeinschaftlichen Räumen durchsetzen kann, wenn die Gemeinschaft schon ein Hausordnung mit Verhaltensregeln für solche Räumen hat und der Antrag, einen entsprechenden Eigentümerbeschluß zu fassen, mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist.

 

Normenkette

WoEigG § 15 Abs. 3, § 21 Abs. 4, 5 Nr. 1; WEG § 23 Abs. 4; WoEigG §§ 26, 28 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LG Traunstein (Entscheidung vom 14.05.1998; Aktenzeichen 4 T 996/98)

AG Rosenheim (Entscheidung vom 27.02.1998; Aktenzeichen 10 UR II 14/96)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538326

BayObLGR 1999, 41

NZM 1999, 504

ZAP 1999, 549

ZMR 1999, 494

ZfIR 1999, 531

WuM 1999, 536

IPuR 1999, 49

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