Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsentscheid: Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung
Leitsatz (redaktionell)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Der Vorrang der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung vor anderslautenden rechtsgeschäftlichen Bestimmungen gemäß § 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten gilt auch für einen Pauschalmietzins (sogenannte Warmmiete), den die Parteien vor Inkrafttreten der Verordnung vereinbart haben.
Normenkette
Verfahrensgang
LG München I |
Fundstellen
BayObLGZ 1988, 222 |
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