Das Jugendamt berät und unterstützt eine Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, unverzüglich nach der Geburt bei der Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Dabei klärt es die Mutter über die Möglichkeiten der Beistandschaft und deren Rechtsfolge auf.

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