Sowohl für die Krankenkasse als auch für den Arbeitgeber ist es verwaltungsmäßig am einfachsten, wenn die zu Unrecht entrichteten Beiträge vom Arbeitgeber aufgerechnet werden. Ob eine Aufrechnung vorgenommen werden kann, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.[1]

[1]

S. Aufrechnung.

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