Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Familienverbundes zusammengerechnet, wenn die Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen wie
- Arbeitsentgelt,
- Rente,
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb,
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit,
- Miet-/Pachteinkünfte und
- Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Zur komfortablen Recherche der Einnahmearten steht eine Schnellauskunft Einnahmen zum Lebensunterhalt zur Verfügung, die auf der tabellarischen Übersicht im Rundschreiben basiert. Deshalb wird hier auf eine konkrete Einzelaufstellung verzichtet.
Für die Berechnung der Belastungsgrenze wird von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatte/Lebenspartner oder sonstiger Angehöriger) ein Betrag i. H. v. 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2024: 6.363 EUR), für jeden weiteren berücksichtigungsfähigen Angehörigen ein Betrag i. H. v. 10 % der jährlichen Bezugsgröße (2024: 4.242 EUR) abgezogen.
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt grundsätzlich um den steuerrechtlichen Freibetrag zu mindern (2024: 9.312 EUR). Ein Abzug lediglich i. H. v. 15 % oder 10 % der Bezugsgröße kommt für Kinder ausnahmslos nicht in Betracht, da für Kinder der vorgenannte besondere steuerrechtliche Freibetrag gilt.
Berechnung Belastungsgrenze
1. |
Im Familienverbund werden der Versicherte, seine Ehefrau sowie 2 Kinder (17-jähriger Sohn in Berufsausbildung und 20-jährige studierende Tochter im BAföG-Bezug) berücksichtigt. |
2. |
Die Familie hat jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt |
|
Arbeitsentgelt des Versicherten Arbeitsentgelt des 17-jährigen Sohnes Mieteinnahmen Zinseinnahmen |
37.200 EUR 7.860 EUR 8.040 EUR 39 EUR |
|
|
Gesamteinkünfte |
53.139 EUR |
|
|
Nicht berücksichtigt werden das BAföG der 20-jährigen Tochter i. H. v. 144 EUR und die Einkünfte der nicht dem Familienverbund zuzurechnenden selbstversicherten Mutter des Versicherten (Rente und Pflegegeld). |
3. |
Familienabschläge |
|
|
|
Gesamtsumme der Bruttoeinnahmen ./. Abschlag für 1. Angehörigen (Ehefrau) ./. Abschlag für Kinder (9.312 EUR x 2 =) |
53.139 EUR 6.363 EUR 18.624 EUR |
|
|
|
28.152 EUR |
|
4. |
Belastungsgrenze Die Ehefrau ist seit Jahren wegen Diabetes mellitus Typ 1 chronisch krank. 28.152 EUR x 1 % = 281,52 EUR Die individuelle Belastungsgrenze für die Familie beträgt 281,52 EUR. Sobald Zuzahlungen von mehr als 281,52 EUR im Kalenderjahr geleistet wurden, wird der übersteigende Betrag erstattet. Es folgt eine Befreiung von den weiteren Zuzahlungen bis zum 31.12. des Kalenderjahres. |