Begriff

Das Kinder- und Jugendhilferecht kennt vielfältige Beratungsangebote:

  • Beratung von Kindern oder Jugendlichen,
  • Partnerschaft-, Scheidungs- und Trennungsberatung,
  • Umgangsberatung sowie
  • Erziehungsberatung.

In der Beratung werden Probleme und Schwierigkeiten mit einer fachkundigen Person erörtert. Dabei bekommt der Ratsuchende die Informationen vermittelt, die er im Einzelfall braucht, um seine Konfliktlage zu überwinden. Bei der Beratung ist die Schweigepflicht zu beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Im SGB VIII finden sich folgende Beratungsleistungen:

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