I. Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2018)
Düsseldorfer Tabelle 2018
II. Tabelle der Zahlbeträge (2018)
Tabelle der Zahlbeträge (2018)
III. Tabellarische Zusammenstellung der Bedarfssätze und der Selbstbehalte
Bedarfssätze | EUR |
I. Regelbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht im Haushalt eines Elternteils lebt (Nr. 13.1.2) | 735 |
II. Mindestbedarf eines aus § 1615 l BGB Berechtigten und anderer Unterhaltsbedürftiger, die nicht Kinder oder (geschiedene) Ehegatten sind (Nr. 18) | 880 |
Selbstbehaltssätze | |
III. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und ihnen gleichgestellten (§ 1603 Abs. 2 BGB) Kindern (Nr. 21.2) | |
a) des erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten | 1.080 |
b) des nichterwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten | 880 |
IV. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber anderen Kindern (Nr. 21.3.1) | 1.300 |
V. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen nach § 1615 l BGB (Nr. 21.3.2.) | 1.200 |
VI. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber Verwandten aufsteigender Linie und Enkeln mindestens (ggf. zzgl. die Hälfte des dieses Einkommen übersteigenden Betrages, Nr. 21.3.3) | 1.800 |
VII. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten (Nr. 21.4) | 1.200 |
VIII. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten (Nr. 22) | |
1. Gegenüber nachrangigen (geschiedenen) Ehegatten mindestens | 960 |
2. Gegenüber nicht unter § 1603 Abs. 2 BGB fallenden Kindern | 1.040 |
3. Gegenüber Eltern/Enkelunterhalt mindestens | 1.440 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen