I. Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2018)

Düsseldorfer Tabelle 2018

II. Tabelle der Zahlbeträge (2018)

Tabelle der Zahlbeträge (2018)

III. Tabellarische Zusammenstellung der Bedarfssätze und der Selbstbehalte

 
Bedarfssätze EUR
I. Regelbedarf eines volljährigen Kindes, das nicht im Haushalt eines Elternteils lebt (Nr. 13.1.2) 735
II. Mindestbedarf eines aus § 1615 l BGB Berechtigten und anderer Unterhaltsbedürftiger, die nicht Kinder oder (geschiedene) Ehegatten sind (Nr. 18) 880
Selbstbehaltssätze  
III. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und ihnen gleichgestellten (§ 1603 Abs. 2 BGB) Kindern (Nr. 21.2)  
a) des erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten 1.080
b) des nichterwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten 880
IV. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber anderen Kindern (Nr. 21.3.1) 1.300
V. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber Ansprüchen nach § 1615 l BGB (Nr. 21.3.2.) 1.200
VI. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber Verwandten aufsteigender Linie und Enkeln mindestens (ggf. zzgl. die Hälfte des dieses Einkommen übersteigenden Betrages, Nr. 21.3.3) 1.800
VII. Monatlicher Selbstbehalt gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten (Nr. 21.4) 1.200
VIII. Bedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten (Nr. 22)  
1. Gegenüber nachrangigen (geschiedenen) Ehegatten mindestens 960
2. Gegenüber nicht unter § 1603 Abs. 2 BGB fallenden Kindern 1.040
3. Gegenüber Eltern/Enkelunterhalt mindestens 1.440

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