Der Anspruch auf Geldersatz setzt nicht voraus, dass der Vermieter dem Mieter zuvor Gelegenheit zur Schadensbeseitigung gegeben hat; § 326 BGB gilt nicht. Hat der Vermieter den Mieter aber zunächst zur Schadensbeseitigung aufgefordert, so setzt der Übergang vom Wiederherstellungsanspruch zum Schadensersatzanspruch voraus, dass der Vermieter zur Herstellung eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass er die Herstellung nach Ablauf der Frist ablehne.
Frist entfällt
Die Fristsetzung kann entfallen, wenn der Mieter zu erkennen gegeben hat, dass er der Aufforderung zur Wiederherstellung nicht Folge leisten kann oder will.
Verlangt der Vermieter Schadensersatz in Geld, ist er bei fortdauerndem Mietverhältnis auch verpflichtet, den Schaden zu beseitigen.
Ist das Mietverhältnis beendet, so kann der Schadensersatzanspruch auch auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen berechnet werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Schaden zu beseitigen; vielmehr bleibt es ihm überlassen, ob er die Räume herrichten lässt oder ob er sie in beschädigtem Zustand weitervermietet.
Checkliste Technische Bestandsaufnahme
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Zustimmung des Eigentümers eingeholt |
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Beteiligte festgelegt |
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Eigentümer |
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Handwerker |
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Mieter |
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Hausmeister |
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Termin festgelegt |
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Termin allen Beteiligten bestätigt: |
□ schriftlich |
□ telefonisch |
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Begehungsplan vorbereitet |
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Begehungsprotokoll erstellt |
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Protokoll geprüft |
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Protokoll an die Beteiligten versandt |
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Instandsetzungsplan erstellt |
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Instandsetzungsplan an den Eigentümer übergeben |
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weiter mit Checkliste "Fristenplan Instandsetzung" |
Checkliste Fristenplan Instandsetzung
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Fristenplan für die Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet |
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Fristenplan mit technischem Fachpersonal abgesprochen |
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Fristenplan mit dem Eigentümer erörtert |
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Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Eigentümer vereinbart |
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Termine für Instandsetzungsmaßnahmen auf Wiedervorlage |
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Termine dem Eigentümer schriftlich bestätigt |
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Termine für die Bereitstellung der Geldmittel schriftlich bestätigt |
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Weitergeleitet an Checkliste "Auftragserteilung" |
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Auftrag 1: |
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Auftrag 2: |
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Auftrag 3: |
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Auftrag 4: |