Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
3. |
Personen, die in Tagesdarbietungen bis zu 15 Tage im Jahr auftreten, |
5. |
[1]Personen, die eSport in Form eines Wettkampfes zwischen Personen berufsmäßig ausüben und deren Einsatz in deutschen Vereinen oder vergleichbaren an Wettkämpfen teilnehmenden Einrichtungen des eSports vorgesehen ist, wenn sie
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6.[2] [Bis 31.03.2020: 5.] |
Fotomodelle, Werbetypen, Mannequins oder Dressmen, |
7.[3] [Bis 31.03.2020: 6.] |
Reiseleiterinnen und Reiseleiter, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland ausländische Touristengruppen in das Inland begleiten, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb von zwölf Monaten nicht übersteigt, [Bis 31.03.2020: oder] [4] |
8.[5] [Bis 31.03.2020: 7.] |
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Ausland an Besprechungen oder Verhandlungen im Inland teilnehmen, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht übersteigt, oder[6] [Bis 31.03.2020: .] |
9. |
[7]Hausangestellte, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthaltes im Ausland ihren Arbeitgeber oder dessen Familienangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland für eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in das Inland begleiten. |
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