Leitsatz

Verkabelungsbeschluss bei intakter Gemeinschaftsantenne nur allstimmig

 

Normenkette

§ 22 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Die Entscheidung einer Eigentümerversammlung über die Anschließung sämtlicher Wohnungen an das Breitbandkabelnetz in Auswechslung einer intakten Gemeinschaftsantennenanlage kann als bauliche Veränderung, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums hinausgeht, nur einstimmig beschlossen werden.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.06.1989, 4 W 127/88= NJW-RR 17/1989, 1041)

zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

Anmerkung:

Vgl. insoweit auch die Entscheidungen des OLG Celle v. 05.04.1986, v. 22.12.1986 sowie v. 11.01.1988, WE 5/88, 170; ebenso AG München, vom 18.04.1988, UR II 73/88; anderer Ansicht LG Konstanz v. 5. 12. 1988, DWE 89, 72; vgl. auch Florian, ZMR 89, 128.

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