In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur die Wohnungseigentümer K und B. K klagt im Wege der Beschlussersetzungsklage auf einen Verwalter. Im Laufe des Rechtsstreits einigen sich die Parteien auf eine Verwalterbestellung und erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Fraglich ist, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.

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