Textbaustein Versammlungsprotokoll: Zustellbevollmächtigter und Stimmrechtsvertreter bei Mit- bzw. Bruchteilseigentum

TOP Sonstiges: Zustellbevollmächtigter und Stimmrechtsvertreter bei Mit- bzw. Bruchteilseigentum

Steht Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Berechtigter, bittet die Verwaltung um Angabe eines Zustellungsvertreters unter Mitteilung des vollständigen Namens sowie der vollständigen Adresse. Dem Verwalter sollte darüber hinaus ein Stimmrechtsvertreter benannt werden. Im Übrigen erfolgen Zustellungen an den jeweiligen gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften und Vereinen.

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