Normenkette

§ 45 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

Eine 1.500 DM übersteigende Beschwerdesumme in WE-Sachen (vgl. § 45 Abs. 1 WEG ist nicht erreicht, wenn es dem Beschwerdeführer allein darum geht, die einem anderen Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss erlaubte Ersetzung von Terrassenplatten in anderer Farbe zu verhindern.

 

Link zur Entscheidung

( KG Berlin, Beschluss vom 20.01.1995, 24 W 7247/94)

Zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

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