Problemüberblick

Zum BGH kommt man nur, wenn die Revision zugelassen ist oder der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt.

Beschwer

Im Fall war vor allem fraglich, ob die Beschwer dem Gebührenstreitwert entspricht. Dies lehnt der BGH ab. So sieht er es auch bei anderen Beschlussklagen. Dogmatisch dürfte das Gegenteil richtig sein.

Streitgegenstand

Der BGH bestätigt seine Ansicht, einzelne Beschlussmängel seien nur Teile des einheitlichen Streitgegenstandes einer Anfechtungsklage. Damit kann man gut leben!

Gebührenstreitwert

Der BGH hat den Gebührenstreitwert auf 50.594,40 EUR festsetzt. Dabei legt der Senat in Bezug auf das Gesamtinteresse mangels anderer Anhaltspunkte den von dem Berufungsgericht in Bezug genommenen Wert von 1.713.313,08 EUR zugrunde. So geht er häufig vor. Wer das verhindern will, muss seinen Mund in den Instanzen aufmachen. Wenn nicht, erlebt man beim BGH häufig sein blaues Wunder. Wie im Fall.

Was ist für die Verwaltung besonders wichtig?

Die Verwaltungen müssen sich über den Streitwert für Rechtsmittel in der Regel nicht kümmern. Anders ist es nur, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagt. Hierzu sollte man die Rechtsprechung kennen, jedenfalls aber finden.

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