An das

Oberlandesgericht ...

– Familiensenat –

...

per beA

In der Familiensache

des ..., – Antragstellers und Beschwerdegegners –,

Verfahrensbevollmächtigte I. Instanz: Rechtsanwälte ...

gegen

..., – Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

Geschäftszeichen: ...

wegen Ehescheidung u.a.

werden folgende Anträge angekündigt:

Der Beschluss des Amtsgerichts ... – Familiengericht – vom ..., Gz.: ..., wird in seinem Ausspruch zum Sorgerecht (Ziffer…des Tenors), zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer…des Tenors) und zum Kindesunterhalt (Ziffern…. des Tenors) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

I. Die elterliche Sorge für die Kinder ... (Name), geb. am ..., und ... (Name), geb. am ..., wird der Antragsgegnerin übertragen.
II. Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung einen monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von ... EUR, spätestens fällig jeweils am 3. Werktag eines Monats, zu zahlen.
III.

Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung in folgender Höhe an die Antragsgegnerin einen monatlichen, monatlich vorauszahlbaren, Kindesunterhalt für den Sohn/die Tochter ... (Name) zu zahlen:

1. für die Zeit vom ... bis zum ... den jeweiligen Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe,
2. für die Zeit ab dem ... den jeweiligen Mindestunterhalt der dritten Altersstufe

nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB abzüglich der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes.

IV.

Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin einen monatlichen, monatlich vorauszahlbaren, Kindesunterhalt für den Sohn/die Tochter ... (Name) in folgender Höhe zu zahlen:

1. für die Zeit vom ... bis ... den jeweiligen Mindestunterhalt der ersten Altersstufe;
2. für die Zeit vom ... bis ... den jeweiligen Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe,
3. für die Zeit ab ... den jeweiligen Mindestunterhalt der dritten Altersstufe

nach § 1612a Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 BGB abzüglich der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes.

V. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
VI. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird abgeordnet.

Die mit Schriftsatz vom ... eingelegte Beschwerde wird wie folgt begründet:

... (Ausführungen)

(elektronisch signiert)

...

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge