Normenkette

§ 45 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

1. Maßgebend für den Beschwerdewert eines Antrages auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über die Verwalterbestellung ist grundsätzlich, welche Vergütung der Anfechtende aufgrund dieses Beschlusses für die fragliche Zeit an den Verwalter zu zahlen hätte (vgl. BayObLG, Juristisches Büro 1995, 646und Entscheidung des BayObLG, vom 27.07.1995, 2Z BR 44/95).

2. Der Beschwerdewert bemisst sich i. ü. nicht nach dem Geschäftswert eines Verfahrens, sondern allein nach dem Vermögenswertinteresse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGHZ 319, 216).

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 18.04.1996, 2Z BR 26/96).

Zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

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