Normenkette
Kommentar
Auch in WE-Sachen richtet sich in den Fällen einseitiger Erledigung der Hauptsache der Wert (Beschwerdewert) regelmäßig nur noch nach den in den Vorinstanzen entstandenen Kosten des bisherigen Verfahrens.
Link zur Entscheidung
( OLG Köln, Beschluss vom 19.01.2000, 16 Wx 191/99= ZMR 7/2000, 487)
zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren
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