Normenkette

§ 43 WEG, § 47 WEG

 

Kommentar

Auch in WE-Sachen richtet sich in den Fällen einseitiger Erledigung der Hauptsache der Wert (Beschwerdewert) regelmäßig nur noch nach den in den Vorinstanzen entstandenen Kosten des bisherigen Verfahrens.

 

Link zur Entscheidung

( OLG Köln, Beschluss vom 19.01.2000, 16 Wx 191/99= ZMR 7/2000, 487)

zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

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