In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt Leistungsbezüge vergeben:

 

1.

aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen,

 

2.

fur besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie

 

3.

für die Wahrnehmung von Funktionen in der Hochschulleitung sowie in der Fakultätsleitung.

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