In den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 werden nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften neben dem als Mindestbezug gewährten Grundgehalt Leistungsbezüge vergeben:
1. |
aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, |
2. |
fur besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung sowie |
3. |
für die Wahrnehmung von Funktionen in der Hochschulleitung sowie in der Fakultätsleitung. |
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