1Eine das Grundgehalt ergänzende ruhegehaltfähige Stellenzulage nach Anlage IX erhalten
1. |
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1
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2. |
Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13. |
2Beamtinnen und Beamte in den Besoldungsgruppen A 6 und A 13, die eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten, erhalten keine allgemeine Stellenzulage.
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