Leitsatz

Anwaltsbeauftragung durch den Verwalter auch nur im Rahmen entsprechend erteilter Ermächtigung

 

Normenkette

§ 16 Abs. 2 WEG, § 27 Abs. 2 WEG

 

Kommentar

1. Zur Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer, welche nicht die Lasten- und Kostenbeiträge zur Gemeinschaft (Wohngelder) betreffen, bedarf der Verwalter einer besonderen Ermächtigung der Eigentümer

2. Von dieser Ermächtigungsvoraussetzung ist auch auszugehen, wenn der Verwalter einen Rechtsanwalt mit der Beitreibung von "Wohngeldzahlungen" beauftragen will (hier: "Mahnaktion gegen 135 Wohnungseigentümer").

 

Link zur Entscheidung

( OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2000, 24 U 29/99)

Zu Gruppe 4

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