Leitsatz

  1. Bestellung und Abberufung des Verwalters erfolgt stets mit einfacher Beschlussmehrheit
  2. Vergütungsänderung während eines bestehenden Vertrags kann jedoch kraft Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung von einem Einstimmigkeitsgebot abhängig gemacht werden
 

Normenkette

§ 26 Abs. 1 WEG

 

Kommentar

  1. Sind nach den Vereinbarungen in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung alle die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffenden Beschlüsse einstimmig zu fassen, so gilt diese Regelung, wie sich dies aus § 26 Abs. 1 Satz 4 WEGzwingend ergibt, nicht für die Bestellung und Abberufung eines Verwalters; insoweit ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend, aber auch erforderlich.
  2. Soll allerdings während der Amtsdauer des Verwalters dessen Vertrag dahin geändert werden, dass seine Vergütung erhöht wird, gilt insoweit wieder das (hier) vereinbarte Einstimmigkeitserfordernis.
 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2003, 16 Wx 105/03, NZM 17/2003, 685

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?