Nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Eltern sind an bestimmten Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. So sind die Erziehungsberechtigten, z. B. im Rahmen der Förderung in Tageseinrichtungen[1], an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.

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